Der Verlust des Arbeitsplatzes kommt meist überraschend und wirft viele Fragen auf. Sobald der erste Schock überwunden ist und man wieder einen klaren Gedanken fassen kann, sollte man sich darüber Gedanken machen, welche Aufgaben erledigt werden müssen um unter anderem Arbeitslosengeld zu erhalten und um schnellstmöglich wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Zudem sollte im Einzelfall geprüft werden welche Rechten und Pflichten es zu beachten bzw. einzuhalten gibt. Ein wichtiger Punkt ist wohl auch die sich kurz- oder mittelfristig schlechtere, finanzielle Situation, welche eine erhebliche Einschränkung des persönlichen Budgets fordert.
Die Kreditkarte für Arbeitslose
Wer keine finanzielle Einschränkung aufgrund von Arbeitslosigkeit hinnehmen möchte, kann über eine Kreditkarte für Arbeitslose nachdenken. Die Nutzung einer Kreditkarte hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine Kreditkarte für Arbeitslose gibt es im herkömmlichen Sinne nicht. Um solch eine Kreditkarte zu erhalten, muss der Antragssteller nachweisen, dass sein monatliches Einkommen in Form des Arbeitslosengeldes über der so genannten Pfändungsgrenze von 989,99 Euro liegt. Eine Alternative zur Kreditkarte für Arbeitslos stellt die Prepaid Kreditkarte dar, die auf Guthabenbasis funktioniert.
Die Aufnahme eines Darlehens
Menschen, die in einer finanziellen Not durch den Verlust des Arbeitsplatzes stecken und einen Kredit benötigen, müssen in der Regel bei einem Kreditinstitut vorstellig werden. Hier sollte man nicht zu viel Hoffnung in eine positive Zusage für einen Kredit investieren, da der potentielle Kreditnehmer kein regelmäßiges Einkommen und zusätzlich kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann. Wer einen Kredit benötigt, kann alternativ die Aufnahme von einem auslands Kredit in Erwägung ziehen. Einen Auslands Kredit erhält man zum Beispiel in der Schweiz in Form eines schweizer Kredits. Dieser Kredit umfasst eine Höhe von maximal 3.500 Euro. Die schweizer Banken verzichten bei der Vergabe von Krediten auf eine Bonitätsprüfung durch die Schufa. Es sollte lediglich nachgewiesen werden, dass ein Einkommen, in diesem Fall das Arbeitslosengeld, vorhanden ist.